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Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg Sanierungsfahrplan) ist ein neues Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und seit der Einführung im Juli 2015 eine der Erfüllungsoptionen des seit 1. Juli 2015 novellierten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Beim Austausch der zentralen Heizungsanlage müssen seit Juli 2015 in bestehenden Wohngebäuden 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Das EWärmeG erlaubt an vielen Stellen, bestehende Komponenten anzurechnen. Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg kann für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden als eine Erfüllungsoption genutzt werden.
Eine Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln ist das Ziel des Sanierungsfahrplans. Legen Gebäudeeigentümer einen Sanierungsfahrplan vor, reduziert sich der Pflichtanteil für Wohngebäude im Rahmen des EWärmeG von 15 auf 10 Prozent. Der Sanierungsfahrplan kann somit eine sinnvolle Ergänzung für weitere im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen sein.

Weitere Informationen zum Thema Sanierungsfahrplan BW finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.